Dexter: Ich bin zwar aus Österreich aber ich denke die gesätzlichen Vorgaben sind sehr ähnlich. Allerdings, solange Du keine Verrechnung machst ist es egal mit welchen Programm Du Deine Waren verwaltest. Nur die Rechnungsstellung muss mit einen Programm gemacht werden das (in Ö) beim Finanzamt gelistet ist. Auch ich habe das Kassenbuch (in Autoit geschrieben) von meiner Frau und die Registierungskassa (gekaufte Software) getrennt. Das ist kein Problem, außer in D sind die Gesätze strenger!
Generell ähneln sich viele Bereiche der Gesetzgebung in Deutschland und Österreich, das ist richtig. Was die Kassengesetzgebung angeht, handelt es sich allerdings um eine recht neue Entwicklung, und die ging verschiedene Wege. Bei Dir gilt statt der KassenSichV die RKSV. Da passt im Prinzip die komplette Umsetzung mit in den Gesetzestext. Bei uns hat alleine die DSFinV-K 122 Seiten (Stand März 2022).
Wie so oft war die Umsetzung in Österreich zielführend und pragmatisch. Das können wir nicht. Kassen an die RKSV anzupassen, war eine Sache von Monaten. Das hätte man in Deutschland übernehmen können. Ich bin mir sicher, dass Österreich das gerne in irgendeiner Form an uns lizensiert hätte, dazu hätten wir aber fragen müssen. Aber wir sind ja das größere Land, viel schlauer und können deswegen alles besser. Daher mussten wir das auch selbst machen und dabei das Rad wieder neu erfinden. Das Ergebnis sieht man an unseren Straßen und der Netzabdeckung bei Mobiltelefonen. Und an der Umsetzung der Kassensicherheit.
Bei uns gibt es im ganzen Vorschriftenwesen kaum einen Bereich, der so abstrus und undurchschaubar ist wie die Kassengesetzgebung. Über Jahre und Jahrzehnte hinweg hat der Gesetzgeber einen Wust ineinander eingreifender Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Ausführungsbestimmungen mit so vielen Fristen, Ausnahmen und Übergangsregelungen erlassen, dass mittlerweile die meisten Steuerberater keinen Durchblick mehr haben. Nur eine generelle Kassenpflicht gibt es immer noch nicht. Man könnte wirklich ein Buch darüber schreiben.
Als Schmankerl sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme von Kassensystemen bei uns per Gesetz seit dem 01.01.2020 innerhalb von vier Wochen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden muss. Dazu ist ein Online-Portal vorgesehen, das bis heute nicht existiert. 😶
Aber zu Deinen persönlichen Umständen: Meinst Du mit „Verrechnung“ die Vereinnahmung von Barentgelten? Also ich kann mir gut vorstellen, dass auch in Österreich alles manipulationssicher gespeichert werden muss, was zur Buchhaltung gehört und letztlich im Erstellen von Rechnungen mündet, insbesondere Kassenbücher. Auch, wenn es nicht besonders zertifiziert oder gelistet sein muss. Eintragungen müssten dann wenigstens irgendwie serialisiert werden und Änderungen nur möglich sein, wenn sie im Nachgang einsehbar sind. Ich weiß zwar nicht, ob Ihr ein Analog zur GoBD habt, aber in westlichen Ländern ist das normalerweise Usus. Ob das mit AutoIT so umsetzbar ist?
ZitatAber ich gebe Dir schon recht, hier ein bisschen Geld zu investieren ist sicher der bessere Weg um nicht in Teufels(Finanzamt)-Küche zu kommen.
Absolut; da gibt's gar keinen Grund, mit dem Feuer zu spielen.