Also ich kann Pee zu 100 % zustimmen.
Aus der Tatsache, dass jemand seinen Code hier postet, sollte niemand ableiten, dass dieser dadurch Allgemeingut ist!
Aber anscheinend bestehen doch einige Unklarheiten, was geistiges Eigentum angeht. Ist allerdings im Bereich der Software sowieso etwas tricky.
Auch unsere Gesetzgeber ringen ja dort seit langem nach einer Regelung.
- bestimmte Ablaufroutinen (Schleifen etc.) lassen i. A. kaum sehr viele Varianten zu, insofern kann man hieran keine Rechte festmachen
- UDF, die andere Funktionen zusammenfassen sind oft auch kaum anders zu gestalten, wenn man selbst an die Lösung dieses Problems geht. Nutzt man solche UDF sollte aber immer der Ersteller mit genannt werden.
- Komplexere Programme (vom Umfang her halte ich hier die Codezeilen-Angaben von Pee für recht schlüssig) sollten nur mit einem OK des Eigentümers verwendet werden.
Zum Testen der Funktionen und Programme spielt das keine Rolle. Aber in dem Moment, wenn ich in eigenen Werken fremdes Gedankengut nutze, muss ich dem Rechnung tragen.
Also, bleibt fair Freunde.