Hallo Autoirrer.
Klar darfst Du Software verkaufen. Sowohl als Privatverkauf, als auf Handelsverkauf (gewerblicher Verlauf). Nur müssen folgende Punkte gegeben sein:
1.)
selbstständige Entwicklung zu 100 v. H. oder
2.)
für nicht selbst entwickelte Teile eine nachweisliche Rechtevergabe incl. dem Recht zur Vermarktung mit und ohne Gewinnerziehlung.
Es ist ratsam, sich den Sourcecode auszudrucken und mit Datum zu versehen.
Bei Gemeinschaftsprojekten muß das Einverständnis von allen vorliegen, die bei der Entwicklung mitgewirkt haben.
Bei Nutzung von OpenScource sind die Bedingungen des Grundentwicklers zu beachten. Meist gibt es hier ein Nutzungsrecht. Dieses auch ausdrucken, da es die rechtliche Grundlage zur Nutzung gibt. Hier auch ausdrucken und Datum bedenken. Bedenke, das aus OpenSource ab und an auch mal eine Shareware wird oder andere kostenpflichtige Umstellungen erfolgen können und Du dann nachweispflichtig bist, zu welchem Zeitpunkt du den Sourcecode bekommen hast.
Letztendlich ist der, der durch eine Software gewinnbringend und nicht gewinnbringend handelt, nachweispflichtig, das die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Nichtgewinnbringend sind zum Beispiel "Freeware", "Gratissoftware", "Geschenke" usw.
Das Copyright darf nicht entfernt werden, wenn es mit diesem zugestellt wurde.
Randbemerkungen dürfen nicht entfernt werden wohl aber Erklärungen zum Sourcecode innerhalb des Sourcecode, wenn dieses nicht ausdrücklich untersagt wurde.
Es gibt noch einige Punkte, die zu beachten sind und an dieser Stelle auch gleich nochd er Hinweis, das Fachabteilungen sehr gut ermitteln können, wer was wann entwickelt hat.
So, sollte erst einmal reichen.
Gruss, Lina.