Stream-Downloader

  • Zitat aus den Nutzungsbedingungen von Youtube:

    Zitat

    Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.

    Also sind permanente und vorübergehende Downloads laut AGB verboten oder?

  • Zeitriss:
    Es ist laut AGB verboten, YouTube geht das aber sonst wo vorbei, da das nur in der AGB steht damit sie im Falle eines Missbrauchs nicht schuld sind.
    Weil sonst hätte YouTube/Google schon längst die YouTubedownloader seiten aus google rausgenommen, bzw. den Programmierer verklagt.


    Kurzes OT dazu:
    Wenn das in den AGB drinsteht, ist es verboten. Punkt.
    Auch wenn es ihnen egal ist: Es ist nunmal verboten.
    Wenn sie wollten, könnten sie dich bzw die andern Programmierer verklagen
    Tun sie natürlich nicht (was bringts denn o.O) aber nur soviel zu automans Post^^

    Padmak

  • Ich sag bloß JDownloader oder Video Get. Wenn es so schlimm ist, warum bieten die dann auch Download an? ^^ Und RSDF, CCF und DLC zu cracken ist auch verboten.