Autoit Programm kommerziell vertreiben?

  • Danke peethebee.

    Gut den Quelltext schreibt man ja eh selbst. Aber rechte an allen Teilen? Wo kann ich denn erkennen das ein TEIL geschützt ist?

    Ist eh nur aus neugierde, habe nichts in der Richtung vor... zumindest bis jetzt noch nicht. Aber man weis ja nie...

    Gruß Autoirrer

    • Offizieller Beitrag

    Naja, wenn du ihn selbst schreibst, ist alles klar. Wenn du eine nicht-standard-UDF benutzt oder eine Funktion von jemand anderem, dann musst du halt eine Genehmigung haben, das zu verwenden und kommerziell vertreiben zu dürfen.

    peethebee

  • Hallo Autoirrer.

    Klar darfst Du Software verkaufen. Sowohl als Privatverkauf, als auf Handelsverkauf (gewerblicher Verlauf). Nur müssen folgende Punkte gegeben sein:

    1.)
    selbstständige Entwicklung zu 100 v. H. oder

    2.)
    für nicht selbst entwickelte Teile eine nachweisliche Rechtevergabe incl. dem Recht zur Vermarktung mit und ohne Gewinnerziehlung.

    Es ist ratsam, sich den Sourcecode auszudrucken und mit Datum zu versehen.

    Bei Gemeinschaftsprojekten muß das Einverständnis von allen vorliegen, die bei der Entwicklung mitgewirkt haben.

    Bei Nutzung von OpenScource sind die Bedingungen des Grundentwicklers zu beachten. Meist gibt es hier ein Nutzungsrecht. Dieses auch ausdrucken, da es die rechtliche Grundlage zur Nutzung gibt. Hier auch ausdrucken und Datum bedenken. Bedenke, das aus OpenSource ab und an auch mal eine Shareware wird oder andere kostenpflichtige Umstellungen erfolgen können und Du dann nachweispflichtig bist, zu welchem Zeitpunkt du den Sourcecode bekommen hast.

    Letztendlich ist der, der durch eine Software gewinnbringend und nicht gewinnbringend handelt, nachweispflichtig, das die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

    Nichtgewinnbringend sind zum Beispiel "Freeware", "Gratissoftware", "Geschenke" usw.

    Das Copyright darf nicht entfernt werden, wenn es mit diesem zugestellt wurde.

    Randbemerkungen dürfen nicht entfernt werden wohl aber Erklärungen zum Sourcecode innerhalb des Sourcecode, wenn dieses nicht ausdrücklich untersagt wurde.

    Es gibt noch einige Punkte, die zu beachten sind und an dieser Stelle auch gleich nochd er Hinweis, das Fachabteilungen sehr gut ermitteln können, wer was wann entwickelt hat.

    So, sollte erst einmal reichen.

    Gruss, Lina.

    Lieben Gruß,
    Alina

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Geheime Information: ;)
    OuBVU5ebLhHu5QvlnAyQB4A7SzBrvWulwL7RLl2BdH5tI6sIYspeMKeXMSXl

  • Eine kleine Anmerkung an Alina:
    Copyright hat in Deutschland nichts zu bedeuten ;)
    (also das Zeichen)

  • Hi autoirrer,
    Funktionen von Fremden zu nutzen ohne sie zu fragen, ist nur dann nicht legal, wenn die Information nicht grundsätzlich verfügbar ist.
    D.h. wenn du eine WinAPI-Funktion benutzt, kann dir keiner was.
    Da AutoIt ein Compiler ist, ist eigentlich jede Funktion, die du irgendwo findest, frei verfügbar. Das geht nach dem Motto: "Zwei Dumme, ein Gedanke."
    Nutzt du kompiliertes Zeug(dll,exe,ocx, usw.), sieht das anders aus.
    Das geht schon aus Gründen der Logik nicht anders:
    Veröffentliche ich meinen Quellcode ohne auf ein afrikanisches Huftier hinzuweisen, verzichte ich auf die Rechte.
    Das sollte mal vor ein paar Jahren generell geändert werden, wurde aber imho zum Glück nicht durchgebracht.Es hätte für freie Software den Untergang bedeutet, weil schon jeder unkommerzielle Entwickler Lizenzgebühren hätte zahlen müssen.

    Verbessert mich ruhig, falls das doch nicht stimmt.

    Gruß
    ®Westi

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens hat man als Entwickler glücklicherweise kostenlos und automatisch alle Verwertungsrechte an seinem Quellcode (Urheberrecht). Dass das nicht in Fällen gilt, wo die Lösung trivial ist (Stichwort fehlende Schöpfungshöhe) ist klar. Dennoch ist meiner Ansicht nach auch Code, den man postet zunächst nicht frei nutzbar. Daher auch der Link in meiner Signatur.

    peethebee

  • Zitat

    Original von peethebee
    Daher auch der Link in meiner Signatur.

    peethebee

    ...Wovon die untersten Beiden nicht funktionieren... :P
    Ich nehm' dir das aber nicht übel, selbst der dümmste Programmierer macht mal Fehler, oder wie hieß das?! ;)

    Da du, peethebee, offensichtlich und unübersehbar darauf hinweist, schliesst du die freie Verwertung mit Einschränkung latürnich aus.
    Da es bei vielen Codeschnipseln aber nicht so offensichlich ist und man diese oft mehrfach findet, weil sie, wie du schon anmerktest, trivial sind (wie auch immer das ein ehemaliger Jurastudent, der jetzt ganz vorne sitzt, werten würde), ist es recht schwierig sich selbst ein Urteil über die freie Verwertbarkeit von Quellcode zu verschaffen.
    Aber grundsätzlich kann man jede Information, die man sich durch öffentliche Quellen beschafft hat, nutzen, solange niemand seine Rechte daran geltend macht bzw. die Nutzung grundsätzlich eingeschränkt hat.
    Sonst würde das Entwickeln in offenen "Usergroups" logischerweise ad absurdum geführt.
    Trotzdem kann man durch eine Klausel nicht verhindern, daß code weiterverbeitet wird, weil niemandem zu zumuten ist, daß er den Urheber des eigentlichen Quellcodes ausfindig macht. Dazu gibt es irgendwo sogar ein Urteil.
    Deswegen kam diese unsägliche Diskussion über offenen Quellcode und Urheberrechte doch erst ins Gespräch.
    Tim Berners-Lee hat leider nicht daran gedacht html-Inhalte mit einer eindeutigen Signatur zu versehen(weil es sie nicht gab), ansonsten hätte Rolli-Schäuble heute auch nicht solche Probleme.

    Finden wir uns damit ab oder behalten wir unsere Gedanken für uns.

    Gruß
    Westi

    PS:Aber, die Gedanken sind doch frei...