Rechtliches zu AutoIt

  • Solange kein Copyright auf deiner Exe ist, ist es glaub ich noch nichtmal "offiziell" verboten zu decompilen ;)
    Und es gibt kein Tool, welches das decompilen verhindern kann... Der Obfuscator macht ja im Prinzip nur das Lesen des Scriptes sehr schwer..

    Spekuliere hier aber nur, beweisen kann ichs nicht ^^

  • Hallo Deepred,

    ich versuche mich mal an Deinen Fragen.
    zu 1)

    Zitat

    ich wollte mal fragen ob man seine Programme (Exe), die mit AutoIt geschrieben sind immer mit dem Obfuscator verschleiern muss.


    Es liegt sicherlich am Autor einer Werkes (Software) welche Form von Schutz er anwendet.
    Wenn Du Deine Software schützen möchtest vor Mißbrauch, ist der Obfuscator sicher schon mal ein guter Anfang.
    Ansonsten bleibt Dir nur, bei Feststellung nur noch rechtliche Schritte. Die mit Beweislast und, und, und,
    nicht so einfach durchzusetzen sind. Besonders im privaten Bereich sicher nicht bezahlbar.

    zu2)

    Zitat

    Bzw. welche Konsequenzen gibt es wenn jemand ein Script decompiled, obwohl es verboten ist?


    Das hängt wohl von dem ab, dem das Script / Software gehört / geschrieben hat.
    Bei professioneller Software kann das ziemlich teuer werden.
    (In's Gefägnis kommt man dafür aber wohl nicht, solange dies nicht räuberische/kriminelle Ausmaße annimmt)
    Im privaten Bereich gilt wie im richtigen Leben: "Wo kein Kläger, da kein Richter".
    Es entspricht aber weder guter Kinderstube, noch ist es erlaubt eine Datei zu decompilieren. --> Link zum UrhG69a
    Einzige Möglichkeit legal an den Source Code zu kommen ist, wenn der Autor diesen veröffentlicht.

    zu3)

    Zitat

    Wie kann man die Exe Dateien vor dem Decompilen schützen?


    auf die Gefahr hin, dass ich mich jetzt weit aus dem Fenster lehne: Gar nicht.

    Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Dir weiter...

    MfG Schnuffel

    "Sarkasmus ist die niedrigste Form des Witzes, aber die höchste Form der Intelligenz."
    Val McDermid

    ein paar Infos ...

    Wer mehr als "nur" Hilfe benötigt, kann sich gern im Forum "Programmieranfragen" an uns wenden. Wir helfen in allen Fällen, die die Forenregeln zulassen.

    Für schnelle Hilfe benötigen wir ein ! lauffähiges ! Script, dass wir als Demonstration des Problems testen können. Wer von uns erwartet ein Teilscript erstmal lauffähig zu bekommen, der hat
    1. keine wirkliche Not
    2. keinen Respekt vor Menschen die ihm in ihrer Freizeit Ihre Hilfe anbieten
    3. oder ist einfach nur faul und meint wir coden das für ihn

    In solchen Fällen erlaube ich mir, die Anfrage einfach zu ignorieren. ;)

  • Also das Decompilen ist Grundsätzlich verboten, da es in der Lizenz von AutoIt steht. Aber ich glaub mal, dass man die Komplierte Exe schützen kann oder?

    Die Lizenz von Autoit selber hat da garnichts mit zu tun :P Jeder muss für seine eigenen Scripte die Lizensbedingungen erstellen, wenn keine bestehen und nicht nationale Gesetze gebrochen werden, ist es legal zu decompilieren..

    Developer aus dem englischem Forum:

    Zitat

    Decompilation is only illegal if the software license the author provides the script under explicitly states decompilation/reverse engineering are against the terms of the license. Also there may be local laws regarding such activity which may override the license.

  • Hallo.

    Ich schreibe hier mal einiges, was ich aus Quellen zusammen gefaßt habe.
    Es dient der Erklärung, jedoch nicht der rechtlichen Beratung.

    1.)
    Das decompilen ist alleine schon von der AutoIt-Eula unter sagt / verboten.
    Dazu kommt, das das decompilen von nicht zu 100 v. H. selbst erstellter Software / Anwendungen / usw. rechtlich schon strafbar ist, auch wenn es nicht in der EULA als vorboten aufgezählt ist.
    Die Zeilen die ChaosKeks aus dem englischen Forum anspricht, stimmen auch soweit, nur das geänderte "nationale Gesetze" und die aktuellen EU-Entscheide waren bei Erstellung der EULA im UK-Forum noch gar nicht aktuell.

    2.)
    Ein Script hat einen Grundersteller. Dieses hat das Urheberrecht.
    Sind mehrere Mitwirkende an einem Projekt beteidigt, dann bedarf es der Zustimmung aller Beteidigten, eine Software zu ändern, solange andere Regelungen nicht treffen. Andere Regelungen sind z. B. wenn ein Entwickler eine Software für ein Unternehmen selbstständig oder in einer Erstellungsgemeinschaft entwickelt. Hier darf nur durch die von der Firma berechtigten Personen, die Software verändern / anpassen / erweitern / usw. wenn die berechtigten Personen dieses im Interesse der Firma vertraglich geschlossen durch führt (z. B. Arbeitsvertrag als Entwickler).

    3.)
    Öffentlich dargestellte Scripte unterstehen auch dem Urheberrecht wenn bestimmte Punkte vorausgesetzt sind. Diese hier alle auf zählen würde zu lange dauern. Jedoch besteht keine grundsätzliche Pflicht Personen / Firmen / Einrichtungen / usw. direkt in der selber erstellten Software, in der man diese Scripte verwendet, zu nennen, wenn dieses nicht ausdrücklich in jedem Script und jeder Scripterweiterung / -änderung bei Nutzung vorausgesetzt wird.
    EsS gab einen Entwickler, der hatte einen Quellcode frei zur Verfügung gestellt. Als er diesen später in einer kostenpflichtigen Software entdeckte, klagte er gegen den Softwareverkäufer erfolglos. Der Richter entschied, das der Quelltext zu unter 50 v. H. nicht ausschließlich dem frei verfügbaren Quelltext entsprach, sondern darauf aufgebaut wurde. Auch wurde klargestellt, das die Nutzung von Hilfestellungen aus öffentlich zugänglichen Medien (z. B. Foren) verwendet und deren Lösungen genutzt werden dürfen, wenn es sich hierbei um keinen geschlossenen Vertragsbereich handelt. Ein Vertragsbereich in Foren sieht man, wenn sich die beteidigten Personen vertraglich dazu verpflichten, allen Nutzen namentlich zu benennen und die Nutzung in eigenem Material in jeder Form namentlich und mit Quellhinweis zu benennen.

    *(Scripte = Quellcode)

    4.)
    Du mußt nicht jedes Projekt mit dem Obfuscator "verschleiern". Sehe darin auch keinen Sinn, wenn es nicht Material ist, das "geheim" ist. Also da sollte man sich andere Lösungen einfallen lassen, wie man sich schützt. ;)

    5.)

    Bzw. welche Konsequenzen gibt es wenn jemand ein Script decompiled, obwohl es verboten ist?


    Also der Streitwert wird minimal EUR 5001,- sein und somit die Kosten minimal EUR 1853,-, dazu noch eine Mandatserteilung: (7.5) EUR 265,-, Erstberatung (5.5) EUR 194 (max.). Also abgerechnet wird immer nach "BRAGO/RVG" in Deutschland. EU sind dann andere Faktoren, die aber dann nur greifen, wenn internationales Recht gültig ist.

    Lieben Gruß,
    Alina

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    Geheime Information: ;)
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    Einmal editiert, zuletzt von Alina (29. April 2009 um 23:10)