Rechtsfragen

  • Hi, wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn eine Firma zB. Duden ein Internetangebot hat, das ich in ein Programm integrieren möchte :?:

    Einmal editiert, zuletzt von gabischatz (5. März 2010 um 10:52)

  • Immer abhänig von der Firma/ dem Anbieter, den AGB's, verschiedenste Internetrechte, ...

    sry aber für konkrete antworten braucht man konkrete Situationen.
    Verallgemeinern kann man fast nichts im Inet...

  • Bei Dudenfindest du 22 elektronische Lexika zu insgesamt 16 Fächern!
    Alle Texte der Lexika kannst du für Hausaufgaben oder Vorträge frei verwenden!
    Dazu musst du eingeloggt sein, du kannst dich mit einem selbst gewählten Benutzernamen kostenlos registrieren lassen.
    Duden bietet auf folgender Seite auch eine Rechtschreibprüfung an.
    Ich möchte zu diesen zwei Sachen ein kleines Programm schreiben, für Kinder.
    Von einer Mitarbeiterin von Duden habe ich heute gehört, dass sie die Zusammenarbeit mit anderen selbst aussuchen.
    Eigentlich ist das Programm ja nur ein Browser mit erweiterten Funktionen!

  • Les Dir einfach die AGB durch.
    Besonders der Absatz zu den Urheberrechten sollte alles klären ;)

    MfG Schnuffel

    "Sarkasmus ist die niedrigste Form des Witzes, aber die höchste Form der Intelligenz."
    Val McDermid

    ein paar Infos ...

    Wer mehr als "nur" Hilfe benötigt, kann sich gern im Forum "Programmieranfragen" an uns wenden. Wir helfen in allen Fällen, die die Forenregeln zulassen.

    Für schnelle Hilfe benötigen wir ein ! lauffähiges ! Script, dass wir als Demonstration des Problems testen können. Wer von uns erwartet ein Teilscript erstmal lauffähig zu bekommen, der hat
    1. keine wirkliche Not
    2. keinen Respekt vor Menschen die ihm in ihrer Freizeit Ihre Hilfe anbieten
    3. oder ist einfach nur faul und meint wir coden das für ihn

    In solchen Fällen erlaube ich mir, die Anfrage einfach zu ignorieren. ;)

  • im Ersten Abschnitt heißt es : Der Kunde ist nicht berechtigt, die recherchierten Inhalte in irgendeiner Weise zu verändern, zu bearbeiten, umzugestalten oder öffentlich wiederzugeben.

    öffentlich wiederzugeben.=nein

    verändern, zu bearbeiten, umzugestalten = macht doch eigentlich jeder Browser auf seine eigene art, jeder Benutzer kann durch Stylesheets (CSS) nachträglich das Aussehen verändern also was soll gegen ein Prog. sprechen was das auch tut? Benutzer von FF & Chrome schaffen Plugins auf der ganzen Welt die nichts anderes tun.

    Zugangsdaten zu Inhalten und Services öffentlich zu publizieren = Anmelden muss sich jeder trotzdem

    automatische Verfahren zum Abruf von Artikeln einzusetzen = Was sind Automatische Verfahren?
    Nehme wir mal an ich schreibe eine html Seite und nutze die Inhalte von Duden, was ist daran Automatisiert?
    Nun das ganze in ein Programm gesteckt und was ändert sich jetzt?

    Auszug Urheberrecht

    Spoiler anzeigen


    IV. Urheberrechte

    Es ist dem Kunden gestattet, die recherchierten Inhalte zu vervielfältigen, d.h. herunterzuladen und auszudrucken. Der Kunde ist jedoch vertraglich verpflichtet, die Vervielfältigungen der recherchierten Inhalte nur zu privaten Zwecken oder zum sonstigen eigenen Gebrauch zu verwenden. Insbesondere die isolierte Weitergabe der recherchierten Inhalte ist dem Kunden untersagt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die recherchierten Inhalte in irgendeiner Weise zu verändern, zu bearbeiten, umzugestalten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke in den abgerufenen Inhalten zu entfernen.

    Es ist dem Kunden generell nicht gestattet, seine Zugangsdaten zu Inhalten und Services öffentlich zu publizieren oder automatische Verfahren zum Abruf von Artikeln einzusetzen. Ausschließlich zum Abruf von Korrekturvorschlägen der »Duden-Proof-Factory« über die dem Kunden bereitgestellte SOAP-Schnittstelle ist der Einsatz automatisierter Nutzungsverfahren gestattet.

    Eine Zuwiderhandlung gegen die gemäß vorstehenden Regelungen vereinbarten Nutzungsbeschränkungen kann unter anderem zur Schadensersatzpflichtigkeit des Kunden führen.

    Bei Vertragsbeendigung stellt BI auf schriftliche Anforderung des Kunden unter sprachtechnologie@duden.com binnen vier Wochen Benutzerwörterbücher-Files des Kunden einmalig auf einem Datenträger oder per E-Mail nach Wahl durch BI zur Verfügung

  • ich fürchte, Du willst nicht akzeptieren, dass "DUDEN" nicht will, was Du vor hast.
    Statt dessen versuchst Du deren Satzungen in Frage zu stellen.

    Ich an Deiner Stelle würde das lassen, was Du vor hast.
    Kann Dir nur Ärger einbringen. Zumal der Eigner der Urheberrechte in Deutschland sitzt.
    Das kann teuer werden...

    MfG Schnuffel

    "Sarkasmus ist die niedrigste Form des Witzes, aber die höchste Form der Intelligenz."
    Val McDermid

    ein paar Infos ...

    Wer mehr als "nur" Hilfe benötigt, kann sich gern im Forum "Programmieranfragen" an uns wenden. Wir helfen in allen Fällen, die die Forenregeln zulassen.

    Für schnelle Hilfe benötigen wir ein ! lauffähiges ! Script, dass wir als Demonstration des Problems testen können. Wer von uns erwartet ein Teilscript erstmal lauffähig zu bekommen, der hat
    1. keine wirkliche Not
    2. keinen Respekt vor Menschen die ihm in ihrer Freizeit Ihre Hilfe anbieten
    3. oder ist einfach nur faul und meint wir coden das für ihn

    In solchen Fällen erlaube ich mir, die Anfrage einfach zu ignorieren. ;)

  • Aber es gibt ja so Wörterbuch Sidebar apps (win Vista/win7) beid diesen Anbitern würde ich mal gucken


    wie schon gesagt, ich würde mal da gucken!

    p.s. Natürlich würdest du es umgestalten, öffentlich wiedergeben und das durch ein automatisiertes Verfahren. :huh:
    und komm jetzt nciht auf die Idee mein Post Sriptum nochmal anzufechten, Akzeptier das es mit dem Duden nicht geht und such dir so Billigwörterbücher. :P

  • Ok ich akzeptiere es ja, habe ja nur nach einer Lücke gesucht!
    Ist aber schade weil das Urheberrecht so bei vielen Firmen abgedruckt ist, und jedem so die Hände gebunden sind.

  • Wie Fändest du es das dein mühevoll zusammengetragenes wissen was du Gene Veröffentlichen willst plötzlich unter Anderem Namen auftaucht.
    im Übrigen ist das Uhrhebelrecht nicht was in Irgendeiner weise Erklärt werden muss.
    Es entsteht mit dem ersten Buchstaben / Pinselstriche eines Werkes und ist und unveräußerliches Recht. Lediglich das Nutzungsrecht kann Weitergegeben werden.

    Selbst das in Arbeitsverträgen so gern gemachte "Alles in unserem Haus geschaffene Gedanken gut ist unser Eigentum" ist nicht möglich Lediglich das ausschließliche Nutzungsrecht kann dem Arbeitgeber übertragen werden.

    Was du machen kannst ist mit Duden zu Sprechen deinen Vorschlag abzugeben und abzuwarten ob Sie dir eine Erlaubnis erteilen.
    Zudem: Wenn das Ergebnis deiner Operationen genau das Ergebnis von Duden ist für jeden klar erkennbar das das die Seite von Duden ist die du Lediglich anzeigt und Vielleicht deine Suche eingebaut hat dann wird Duden möglicherweise daran Interessiert sein das du das Programm schreibst.

    Versuchen kannst du es ja mal. Aber wenn du es Versucht hast du ein Nein bekommen hast halte dich auch daran ansonsten wird es Richtig Teuer.