MP3 mittels YouTube downloaden

  • Ein älteres Skript von mir, was ich mal hochlade, damit ich es später wiederfinde:
    Nach der Eingabe von Interpreten und Songtitel in eine Inputbox öffnet sich im Standartbrowser eine Seite, wo einem das Lied zum Download angeboten wird.
    So funktionierts: Mit _INetGetSource holt es sich die Youtube-Suchergebnisse, merkt sich die VideoId und öffnet daraufhin die Seite video2mp3.net, die einem nach äußerst kurzer Wartezeit (~10 Sekunden) das Lied zum Download anbietet. Es ist absolut legal, auch beim Download kommerzieller Titel.

    Das Skript umfasst ganze 3 Zeilen:

    [autoit]

    #include <Inet.au3>
    $array=StringRegExp(_INetGetSource("http://www.youtube.com/results?search_query=" & StringReplace(InputBox("Musikdownload","Suchanfrage bitte eingeben:")," ","+") & "&page=&utm_source=opensearch"),"/watch\?v=([a-zA-Z0-9]+)" & '"',1)
    ShellExecute("http://www.video2mp3.net/de/?v=" & $array[0])

    [/autoit]

    :D

    Twitter: @L3viathan2142
    Benutze AutoIt persönlich nicht mehr, da ich keinen Windows-Rechner mehr besitze.

  • Bist du dir da sicher?

    Ja, das ist rechtlich wie das mitschneiden von Fernsehaufnahmen.
    Aber Achtung: Das Hochladen von Musik (-videos) auf Youtube ist nicht legal. Der Download ist es aber, grundsätzlich. Youtube verbietet das zwar in seinen AGB, die muss man aber nur akzeptieren, wenn man sich einen Account erstellt.

    Twitter: @L3viathan2142
    Benutze AutoIt persönlich nicht mehr, da ich keinen Windows-Rechner mehr besitze.

  • Hallo L3viathan2142,

    Youtube verbietet das zwar in seinen AGB, die muss man aber nur akzeptieren, wenn man sich einen Account erstellt.

    da streiten sich die Rechtsgelehrten noch, den wenn du YouTube benutzt (auch als nicht registrierter User), hast du nach deren Auffassung automatisch die AGBs akzeptiert,

    mfg (Auto)Bert

  • Durch die Existenz dieser Programme wird das Ganze trotzdem nicht eindeutig legal.
    Aber da es keine wirkliche Einigung zu geben scheint was die Rechtslage betrifft kann das den Benutzern dieses Programms auch völlig egal sein, es sei denn ihre moralische Einstellung lässt das nicht zu :D

  • Die AGBs eines Webdienstes gelten generell für jeden Nutzer, egal ob registriert oder nicht. Bei Youtube sind sie deutlich erkennbar im Footer der Hauptseite aufgeführt. In den AGBs wird der Download von Material zur weiteren Nutzung ausserhalb des Angebotes eindeutig untersagt und klar dargestellt, das man mit der Nutzung des DIenstes die AGBs akzeptiert.

    So einen Downloader zu schreiben und zu verteilen oder ihn zu besitzen ist vollkommen legal. Benutzen darf man ihn allerdings nicht.

  • Naja, das mag sein das einige das weiterverwenden der Videos als rechtmässig ansehen. Der gesunde Menschenverstand sagt mir aber - verstosse ich gegen die Nutzungsbedingungen eines Dienstanbieters, mache ich micht strafbar. (das hält mich jetzt grundsätzlich nicht davon ab ... :)).

    Stelle ich auf meine Website ein Video von mir (tanzend, in Unterwäsche vorm Spiegel) und schreibe darunter, das ich den Download verbiete dann hat sich jeder Besucher daran zu halten. Nur anschauen, nicht anfassen. Die Regeln mach dann ich und Andere haben sich dran zu halten oder meine Seite zu verlassen.

  • Zwischen einem Verstoss gegen die AGB's und einer strafbaren Handlung liegen aber Welten. ;)
    Sich die Videos zu ziehen kann eigentlich keine strafbare Handlung darstellen, denn die Videos werden bei jedem Ansehen heruntergeladen.
    Was die AGB's dazu sagen weiss ich allerdings nicht.

    P.S. Das Skript ist wirklich nicht schlecht. :thumbup:

  • Hallo L3viathan2142

    Zitat von L3viathan2142

    Das sehen allerdings andere Rechtsexperten anders.

    In allen Fachartikeln, die ich über solche Programme geschrieben habe, wird die Legalität hervorgehoben.

    wusste gar nicht dass du solche Fachartikel schreibst, oder war das nur ein Freud'scher Schreibfehler :?:
    Der 1. Artikel den ich zu Suche "YouTube Download legal" gesichtet habe, kommt zu einem anderen Ergebniss: Zitat aus: http://www.loadblog.de/video-musik/yo…rboten-erlaubt/

    Zitat

    ...
    Nach deutschem Recht ist es nicht erlaubt, Kopien von “offensichtlich rechtwidrigem” Material zu machen, allerdings ist auch das Wort “offensichtlich” umstritten. Beim neuesten Hollywood-Blockbuster ist es natürlich eindeutig — eindeutiger etwa als beim Video eines Teenies, der vor der Kamera seinen Lieblings-Pophit trällert.
    ...

    mfg (Auto)Bert

  • Zitat

    Zwischen einem Verstoss gegen die AGB's und einer strafbaren Handlung liegen aber Welten.
    Sich die Videos zu ziehen kann eigentlich keine strafbare Handlung darstellen, denn die Videos werden bei jedem Ansehen heruntergeladen.
    Was die AGB's dazu sagen weiss ich allerdings nicht.

    P.S. Das Skript ist wirklich nicht schlecht.


    Strafbar ist vieleicht etwas drastisch ausgedrückt aber darauf läuft es nunmal hinaus.
    Zwischen einem "Download" im Sinne von streamen und einem Download mit dem Ziel, das Material danach ausserhalb des Youtube Dienstes weiter zu verwenden liegen allerdings auch Welten.

    Mittlerweile frag ich mich wozu die ganze Diskusion gut sein soll. Das Skript ist legal, es ist nützlich, es ist toll und darauf, wer da was auch immer mit macht oder auch nicht, hat sowieso niemand Einfluss. Ausserdem will ich hier ja nicht für Youtube in den heiligen Krieg ziehen - Punkt.