ZitatWie das Hanseatische Oberlandesgericht am Freitag in Hamburg entschied, muss der Hersteller von Haushaltswaren seinen Eierbecher «eiPott» umbenennen, da dessen Name mit dem des MP3-Players «iPod» von Apple verwechselt werde könne
Quelle Welt Online
naja die Ählichkeit ist ja auch verblüffend, siehe Bilder bei Amazon. Nicht dass dann ein verschlafener IPod-Benutzer versucht sein Frühstücksei auf den IPod zu stellen,
mfg (Auto)Bert