MX-Au3 Lizenz v1.1

  • Hab mir gedacht, ich erstell mal eine Lizenz.

  • Sehr schön, nur scheint der Satz in Zeile 40 unvollständig zu sein:

    Code
    Der Autor ist somit niemals direkt für Schäden die nachweislich oder vermutlich durch die Nutzung seiner Software enstanden sind.

    MfG, James

  • Danke sowas werd ich bald brauchen ;)

    Sind TV-Quizfragen zu einfach? A) Ja B) Harry Potter

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    Ich gebe zu dieser Post hat wahrscheinlich nicht viel geholfen,
    aber ich versuche wenigstens zu helfen :rolleyes:

  • Danke gut gemacht :thumbup:

    Um Missverständnisse zu vermeiden, mein Name rührt vom Sternenbild und nicht vom Shop her :D


    Rainbow Dash :rock:

    "Das, wobei unsere Berechnungen versagen, nennen wir Zufall." (Albert Einstein)

  • Ich finds echt spitze, gute Arbeit! ;)

    Für die englischen Freunde unter uns, da ich englisch auch bevorzuge aber immer ein wenig vorsichtiger bin ... bin ich mal beim Suchen diverser Sätze wie: Es wird für keinerlei Schäden gehaftet o.ä. auf https://autoit.de/www.linguee.de gestoßen. Bisher hat es soweit immer geholfen ;)

    Grüße

    Grüße Yaerox

    Grüne Hölle

  • Soll die Lizenz einen gewissen Rechtsschutz beinhalten?

    Das ist leider auch nicht mein Fachgebiet, aber starre und vollumfängliche Ausschlussklauseln (Punkt3) führen häufig zu deren Unwirksamkeit/Nichtigkeit (insgesamt).

  • Also kann man theoretisch jemanden der die Lizenz nicht einhält Anzeigen?

    &
    Mach mal ein Assembler TuTorial ;D

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    Ich gebe zu dieser Post hat wahrscheinlich nicht viel geholfen,
    aber ich versuche wenigstens zu helfen :rolleyes:

  • Wann führen diese zur ihrer Nichtigkeit? Die Ansprüche dieses Punktes sind rechtsgültig. ;)


    Wie gesagt mein Fachgebiet ist das auch nicht ...
    Viele Lizenzbestimmungen für Software enthalten eine Haftung für bestimmte Dinge um die oben angesprochene Gefahr zu vermeiden.
    Hier ein Beispiel: http://www.dvbviewer.com/license.htm
    Die beliebte Ebay-Klausel (Keine Garantie, keine Gewährleistung, keine Rücknahme) ist z.B. regelmäßig unwirksam.

    PuReIroNie: Eine Urheberrechtsverletzung kann man anzeigen.
    Ein Verstoss gegen die anderen Bestimmungen dürfte keinen Straftatbestand erfüllen.

  • Dazu gibts den Abschnitt Deutsches Recht. Da steht genau, wann du nur einen Nutzer rechtlich angehen kannst. Das ist aber eher eine Drohgebärde, denn deine Software wird ja keinen effizienten Wert erreichen, so dass sich dann die Anwaltskosten lohnen :D

  • Ich wäre da aber immer vorsichtig. Die verbreiteten Lizenzen wie GPL, FreeBSD und MIT wurden von Juristen kontrolliert und verbessert und haben teilweise auch schon Gerichtsverfahren hinter sich. Ich denke, dass in deiner Lizenz bestimmt irgendwo Stellen sind, die juristisch unklar sind und deswegen Streitereien verursachen könnten.

    Viel sinnvoller als eine neue Lizenz finde ich eine Auflistung vieler bisheriger Open-Source Lizenzen, sodass man sich dann einfach und schnell welche aussuchen kann.