Hallo also ich schreibe gerade an einem Programm und möchte die fertige exe Datei anschließend verkaufen. Habe ich dafür eigentlich die Erlaubnis weil ich ja Includes und mit dem Koda Designer erstellte GUIs verwende. Darf ich mein Programm dann noch verkaufen? Es ist wirklich seehr aufwendig und wenn ich es nicht verkaufen darf, würde ich die Arbeit an diesem Programm wahrscheinlich einstellen.
Autoit Programm verkaufen?
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kamel656 -
14. Juni 2013 um 14:30 -
Geschlossen -
Erledigt
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Du 'kannst' es schon verkaufen.
Allerdings musst du dann eigentlich ein Lizenssystem einbauen...Und wenn du das tust, ist dein Programm 10 Minuten nach der Veröffentlichung gecrackt und auf epvp o.Ä. zu finden...
Fazit: Du darfst zwar mit AutoIt geschriebene Programme verkaufen, du hast aber kein sicheres System zum Überprüfen.
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Die Frage ist auch, ob es überhaupt einen Markt für dein Programm gibt.
Eigentlich gibt es ja schon 1000 Programme für jeden erdenklichen Zweck - und das oft gratis.
Was für ein Programm schreibst du denn ? -
Also ich werde es nicht im Internet anbieten, sondern in der Schule. Es ist ein Programm dass die Schule benötigt und einigen Leiten viel Arbeit abnehmen soll. Vergleichbare Programme kosten sonst ziemlich viel Geld und ich möchte es für ca. 3-5€ verkaufen - einfach um zu helfen aber das nicht komplett umsonst zu machen denn es hat mich jetzt schon 10 Stunden gekostet und ich bin gerade mal am Anfang...
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Na dann...
"Ich kauf's mir, und geb die .exe-Datei dann doch direkt mal an meinen Sitznachbarn weiter... "
Weißt du, was ich meine?
Du solltest evtl. doch ein einfaches Lizenzsystem einbauen (Anleitung für ein Lizenzsystem mit PHP, MySQL und AutoIt).Aber grundsätzlich:
Du darfst jegliche mit AutoIt erstellte Software unter deinen eigenen Bedingungen verkaufen.
lg
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Hi,
um gewerbsmäßig mit Software zu handeln brauchst du natürlich einen Gewerbeschein.
Wenn du minderjährig bist, benötigst du dafür die Einverständniserklärung der Eltern und/oder die Zustimmung des Vormundschaftgerichts.
Solltest du erwägen, das Gewerbe auf deine Eltern anzumelden, brauchen diese dafür die Einverständniserklärung des Arbeitgebers. Das Gewerbe darf die Arbeitsleistung nicht beeinflussen und sollte auch nicht im Wettbewerb mit dem Arbeitgeber stehen.Wenn du Ware (Software gehört dazu) verkaufst, musst du dafür die Gewährleistung übernehmen.
Von der Mitgliedschaft (zwangsweise) und den Abgaben an die IHK und natürlich an das Finanzamt mal abgesehen, würde ich mich vorab mit einem fähigen Steuerberater und oder der IHK in Verbindung setzen, damit es nicht aus unerwarteter Richtung einen unvorhergesehenen Tiefschlag gibt.
Wenn es diese oder ähnliche Software schon gibt, tust du gut daran, dich im Vorfeld zu informieren, welche Rechte oder Patente verletzt werden könnten.Und wenn ich lese
ZitatVergleichbare Programme kosten sonst ziemlich viel Geld und ich möchte es für ca. 3-5€ verkaufen
dann ist die Gefahr schon sehr groß, dass du den Anbietern dieser "vergleichbaren Programme" auf die Füsse steigst, und das wird sich von denen niemand bieten lassen.
Wenn dir die ersten Abmahnungsschreiben in den Briefkasten flattern, dann kannst du dich warm anziehen....Wie stellst du dir die Weiterentwicklung, Updates, ggf. Änderungen bei Betriebssystemwechsel uswusf. vor?
Allein das Schreiben einer Rechnung kostet einige Euro, und ohne Rechnung wird dir niemand in einer Schule bzw. der Verwaltungsbehörde als Träger einer Schule etwas abkaufen. Wie soll das mit 3-5€ pro Version/Lizenz hinkommen?ZitatEs ist wirklich seehr aufwendig und wenn ich es nicht verkaufen darf, würde ich die Arbeit an diesem Programm wahrscheinlich einstellen.
Ich kenne Leute, die haben viele Jahre und tausende Stunden mit der Weiterentwicklung ihrer Software verbracht und sind auf keinen grünen Zweig gekommen....
Überleg dir mal, was du verdienst, wenn du jeden Samstag 2 Stunden Zeitungen austragen gehst, und von dem oben beschriebenen Zeugs nichts hören und sehen musst
Hier im Forum sind eine Menge Leute unterwegs, die Software für Firmen schreiben. Frag die mal, was passiert, wenn irgendetwas nicht funktioniert.... -
Sehr Toll Andy
Ich finde das toll, das du mal so den Aufwand beschreibst den es da tatsächlich auch braucht!
Höre auch oft solche Sachen, aber fast keiner macht sich ernsthafte Gedanken was da auf einen so alles zu kommt.
Man kennt das (von minderjährigen), schneller Geldwechsel auf dem Schulhof, für irgendwelche alten Spiele oder so.
oder auch von Erwachsenen , wo dann mal schnell ein paar Dinge zwischen Freunden wandern.Aber um das richtig, legal und vor allem Gewerblich zu machen bedarf es da schon noch etwas mehr
Von daher finde ich deinen Beitrag super
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Hi,
ZitatIch finde das toll, das du mal so den Aufwand beschreibst den es da tatsächlich auch braucht!
ehrlich gesagt ist das Beschriebene weniger als 1% von dem, was man wirklich braucht...
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Es vermittelt aber ansatzweise den Aufwand, klar könnte man jetzt noch auf Dinge wie z.b. Gewährleistung näher eingehen.
Auf alle Dinge kann/muss man noch näher eingehen, aber da wir kein Wirtschaftsforum sind denke ich, dein Beitrag vermittelt schon so einen guten Einblick -
- Offizieller Beitrag
Das Anmelden eines Gewerbes ist für eine einmalige oder gelegentliche Erstellung einer Software nicht in jedem Fall erforderlich. Ein wesentliche Faktor ist die Umsatzhöhe pro Jahr. Bei Umsätzen unter einem Limit (34 TE wenn ich mich recht erinnere) ist es auch möglich Rechnungen nach §19 UStG (Brutto für Netto) zu erstellen.
Eine einmalige Auftragsarbeit bedingt nicht zwingend eine Einstufung als gewerbliche Tätigkeit. Wenn man steuerpflichtig ist, sind diese zusätzlichen Einnahmen natürlich in der ESt-Erklärung zu berücksichtigen.Gesendet von meinem GT-I9001 mit Tapatalk 2
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Jupp so ist es. Gewerbsmässiges Handeln muss nicht zwingend gegeben sein, man kann auch völlig ohne Gewerbe eine Rechnung als Privatperson ausstellen. Habe ich selbst schon gemacht, weil die betreffende Firma natürlich ihre Ausgaben entsprechend nachweisen musste. Dabei ging es um die Bereitstellung meines Autos für einen Filmdreh.
Ein Gewerbe hätte ich dafür nur anmelden müssen, wenn ich das regelmässig tun würde oder eben wie schon erwähnt wurde gewisse finanzielle Grenzen überschreite. Ansonsten müsste auch jede Privatperson die ab und an Gegenstände bei Ebay vertickt ein Gewerbe anmelden, was natürlich ein völlig überzogener bürokratischer Akt wäre.
Die Grenze für private Einnahmen die auch nicht dem Finanzamt gemeldet werden müssen liegt aber soweit ich mich erinnere deutlich unter den genannten 34k Euro (sind denke ich 5-10k €). 32k Euro dürfte eher die Grenze sein bis zu der die Kleinunternehmer Regelung greift, also ein Unternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist. Aber dafür muss man definitiv ein Gewerbe anmelden und z.B. Gewerbesteuern abführen.
Sofern die Schule nicht tausende Lizenzen kauft und einen Wartungsvertrag mit dir schließt, welcher ggf. weitere regelmäßige Einnahmen bedeuten würde, könnte das also durchaus noch ohne Gewerbe machbar sein. Aber wenn du schon mit dem Gedanken spielst solltest du natürlich auch vorher abklären ob die Schule überhaupt Interesse daran hat eine Software von dir zu kaufen und wenn ja welche Anforderungen und Bedingungen von deiner Seite erfüllt werden müssen.