Hallo, ich habe da eben was entdeckt
Und zwar geht es um die Entkriminalisierung von Cannabis Konsumenten/innen.
Ich finde es nur richtig, den diese Leute sind keine Kriminellen geschweige den Verbrecher!
Also bitte zeichnet fleißig mit! Und ihr braucht auch überhaupt keine
Angst in irgend einer Art und Weise, dafür Belangt zu werden.
Ende der Mitzeichnung ist der 26.01.2011
13.793 haben schon unterschrieben, ich auch!
Text der Petition
Spoiler anzeigen
Cannabiskonsumenten entkriminalisieren. -
Der deutsche Bundestag möge Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes
beschließen, durch die konsumbezogene Cannabisdelikte (Besitz, Erwerb
und Anbau geringer Mengen) in Deutschland konsequent entkriminalisiert
werden.
Begründung
Die Einschätzung, Cannabiskonsumenten seien in Deutschland bereits entkriminalisiert, ist ein Trugschluss.
In Deutschland gibt es jedes Jahr circa 100.000 Strafverfahren gegen
einfache Cannabiskonsumenten. Zwar werden viele Strafverfahren wegen des
Besitzes geringer Mengen eingestellt, aber bis dahin hat die Polizei
das Cannabis beschlagnahmt und eine Strafanzeige geschrieben. Nicht
selten kommt es aber auch zu harten Strafen für rein konsumbezogene
Delikte, auch bei geringen Mengen. In einigen Bundesländern geht das
Vorgehen gegen Cannabiskonsumenten noch darüber hinaus. Neben ihrer
Diskriminierung im Straßenverkehr sind Verbraucher Hausdurchsuchungen
ausgesetzt und werden erkennungsdienstlich behandelt.
Die über 3 Millionen gelegentlichen oder regelmäßigen
Cannabiskonsumenten und über 12 Millionen Menschen mit Konsumerfahrung
sind keine Verbrecher!
Eine EMNID-Umfrage des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) hat im Juli dieses
Jahres ergeben, dass eine Mehrheit der Deutschen eine weitere
Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten befürwortet.
Um die Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten endgültig zu
beenden und eine sinnvolle Cannabispolitik in das deutsche Rechtssystem
zu integrieren, schlage ich im Namen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV)
vor:
1. die "geringen Menge" anzuheben: Die "geringe Menge", bis zu der
Verfahren eingestellt werden, sollte deutlich angehoben werden.
Mindestens die frühere Regelung aus Schleswig-Holstein, 30 Gramm, wäre
sinnvoll.
2. dass die "geringe Menge" bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz
festgelegt wird, so dass der derzeitige Flickenteppich in Deutschland
mit sehr unterschiedlichen Vorschriften, z.B. zu "Wiederholungstätern",
durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt wird. Die Neuregelung
sollte dabei so formuliert werden, dass der Besitz dieser Menge zum
Eigenverbrauch (kein Handel) nicht mehr strafbar ist, so dass dann die
Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet
wird.
3. Auch der Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung sollte
entkriminalisiert werden. Hier gilt es eine Regelung zu finden, die auch
nach der Ernte mit der Regelung zur "geringen Menge" im Einklang stehen
muss, da der Ertrag für ein ganzes Jahr oft z.B. 30 Gramm übersteigen
wird. Das lässt sich eventuell wie in Spanien über die Etablierung von
Anbauvereinen bewerkstelligen, die pro erwachsenem Mitglied die erlaubte
Zahl an Pflanzen anbauen und die Ernte portionsweise an diese abgeben
(Cannabis Social Clubs).
4. die Einführung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr analog zu
Alkohol, der wissenschaftlich nachvollziehbar ist und einerseits die
Verkehrssicherheit gewährleistet und andererseits die Diskriminierung
von Hanfkonsumenten im Führerscheinrecht beendet.
5. Schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder
erkennungsdienstliche Behandlung, die für den Umgang mit schweren
Verbrechen gedacht sind, sollten nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen
Cannabismengen angewandt werden.