Diskussions-Posts aus Umfrage zum Thema "Wie informiert Ihr Eure User in einer Domain..."

  • EDIT BugFix: Bezieht sich auf diese Umfrage


    Der Einsatz von privaten Handys verboten - It Sicherheit bedroht?

    Nun threema bedroht die It Sicherheit Nicht! Da die Software ja isoliert auf dem Handy läuft. Kein Mensch spricht davon, privaten Handys Zugriff auf das Firmen Netzwek zu geben!

    Und wie will man verbieten, dass private Handys im Unternehmen eingesetzt werden? Wie will man untersagen, dass in der Warenannahme mal schnell ein Foto von beschädigter Anlieferung mit dem privaten Handy gemacht wird? Oder der Mitarbeiter von seinem privaten Handy von einer Dienstfahrt im Unternehmen eine Rückfrage stellt?

    Da sollte man lieber aus der "Not" eine Tugend machen. Bevor die Mitarbeiter "unerlaubt" über Whatsapp komunizieren, sollen sie das bitte "unerlaubt" über threema machen :). Und ja es mag dutzende Unternehmen geben wo das verboten ist - demgegenüber stehen tausende von Unternehmen wo das tollerirt oder sogar gefördert wird. Und ja - es gibt Ausnahmen wo das natürlich gar nicht geht. Und besser unterliegt der Einsatz von privaten Handys vernünftigen Regeln, als Verboten die nicht durchgesetzt werden können.

    Das es uns gereitzt hatte - wie Water schreibt - ist unbestritten - und es wäre sicher nett geworden - etwas entsprechendes zu entwerfen - doch wo ist unser Engagement gelandet? Bei einer Umfrage - warum? Ich hatte schon den ersten Prototyp eines Editors fertig - ebenso wie andere - die auch schon einige Teile fertig hatten. Ganz abgesehen von Waters Entwurf! Dann kamen die Bedenken in Form von "darf man das" und schwubs war es zu Ende.

    Mancher Verantwortlicher soll weiter träumen von.... ich brauch ich will usw.... . Es sind aber die gleichen Träumer die die IT Sicherheit mit Office Anhängen im externen Mail Verkehr bedrohen und entweder nicht wissen was ein PDF ist, oder es nicht können oder oder oder. Und das ist tägliche Praxis. In Deutschland versenden sogar börsennotirte Unternehmen Kundennachrichten als Word Anhang.

    Mancher Verantwortliche sollte erst verstehen wovon er spricht - bevor er den Mund aufmacht!

    Fazit ... die Träumen.... das ist die höfliche Version von dem was ich denke - Asterix hatt da schon treffendere Worte.

    Peter

    Hinweise auf Suchmaschinen finde ich überflüssig - wer fragt hat es nicht gefunden oder nicht verstanden. Die Antwort gibt sich oftmals schneller als der Hinweis auf Dr. Goggle & Co.

    Ab 19-10-22 ergänzt um:

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein)

  • Es gibt unglaublich viele Firmen (ich könnte hier dutzende mittelständische und Großkonzerne aufführen), bei denen der Einsatz von privaten Endgeräten verboten ist.

    Aber lassen wir das jetzt und bleiben bitte beim Thema.

    Nur kurz dazu: Das kommt sicher auf den Kontext an.

    Beispiel 1: Generelles Handyverbot, um z.B. zu verhindern das Fotos von Betriebsgeheimnissen (ggf. nur in bestimmten Bereichen) gemacht werden und somit nach außen gelangen.

    Beispiel 2: BYOD -> Es werden dem privaten Gerät manuell (oder besser per Verwaltungssoftware aka MDM) Unternehmensanwendungen (die nicht im AppStore/Playstore verfügbar ist oder Unternehmenssettings braucht) und ggf. Settings aufgespielt, so dass das Gerät auch auf der Arbeit zu gewissen Sachen genutzt werden kann (Nutzung eines Firmen-Wifi ohne die Zugangsdaten zu kennen oder sichtbar machen zu können). Ggf. in Verbindung mit Geofence, das dann zusätzlich die Zugriffe steuert.

    Beispiel 3: Work device -> Wie Beispiel 2, nur das hier ein fester Bereich für die Arbeit und für Privat (gesteuert über ein MDM) geschaffen wird, damit das private Gerät zum Arbeiten genutzt werden kann. Auch hier kann zus. per Geofence der Arbeitsteil noch eingeschränkt werden.

    Beispiel 4: Fully managed -> Es wird ein firmeneigenes Gerät zur Verfügung gestellt, komplett verwaltet vom Betrieb, darf aber (je nach interner Richtlinie) auch privat genutzt werden. Es können aber alle Daten jederzeit eingesehen werden (daher eigtl. für priv. Nutzung nicht geeignet und nicht vorgesehen, aber um es komplett zu haben, wollte ich es mit aufführen).

    bazii : Ohne darüber wirklich diskutieren zu wollen: Es kann also alles Sinn machen und heutzutage gibt es Möglichkeiten alle Fälle per MDM Software abzubilden, ganz wie man es (im Unternehmen) braucht.

    Einmal editiert, zuletzt von Moombas (15. März 2023 um 08:55)

  • Moombas

    In Deinem Beispiel 1 liegt sicher die größte Herausforderung überhaupt. Wir stellen uns vor vor 30 Jahren wäre ein Konferenzteilnehmer mit einem Casettendeck zu einer Konferenz erschienen. Heute hat jeder sein Handy im Anzug.....

    In diesem Zusammenhang hätte ich tatsächlich auch eine Frage. Wie verwaltet man Zugangsdaten zu Staatlichen Internetportalen. Besipiel Jahrzehntelang gab es eine Software vom Stat. Bundesamt um Stat. Meldungen zu erzeugen und zu melden. Anmeldedaten integriert. Die Software gibt es nicht mehr. Heute muss man sich per Browser anmelden. Wie verwaltet man nun diese Zugangsdaten? Im Browser (FF) speichern? PDF mit Zugangsverschlüsselung, oder einfach gar nicht - frei nach dem Motto entsprechende Sicherheit gibt es nicht. Wir sprechen BItte nicht über verschlüsselte USB Sticks usw. Das ist dafür tatsächlich zu aufwendig.

    Ich denke ehr an ein Stück Software, das sich die Daten irgendwo in den Tiefen der Server holt, und die Anmeldung erledigt.

    LG

    Peter

    Hinweise auf Suchmaschinen finde ich überflüssig - wer fragt hat es nicht gefunden oder nicht verstanden. Die Antwort gibt sich oftmals schneller als der Hinweis auf Dr. Goggle & Co.

    Ab 19-10-22 ergänzt um:

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein)

  • Peter S. Taler Bei Browseranmeldungen, müsste das ein Zertifikat mit Anmeldedaten für die entsprechende Webseite sein. Das kann man auch per MDM verteilen (und ggf. auch wieder löschen/aktualisieren) oder halt manuell per Datei. Aber wie diese aussehen müssen, bin ich raus.

  • Der Einsatz von privaten Handys verboten - It Sicherheit bedroht?

    Wir sprechen nicht von Max Mustermanns Handwerksbetrieb mit 20 Hanseln, sondern von Konzernen. Und ja: Da kann der Einsatz privater Endgeräte ein Sicherheitsrisiko darstellen (z.B. Spionage, ist viel häufiger als man denkt). Dazu gibt es eine betriebliche Risikoanalyse und wenn diese ergibt, dass von den Geräten ein erhöhtes Risiko ausgeht, werden sie halt untersagt.

    Und wie will man verbieten, dass private Handys im Unternehmen eingesetzt werden? Wie will man untersagen, dass in der Warenannahme mal schnell ein Foto von beschädigter Anlieferung mit dem privaten Handy gemacht wird? Oder der Mitarbeiter von seinem privaten Handy von einer Dienstfahrt im Unternehmen eine Rückfrage stellt?

    Per Anordnung. Steht dann auch im Arbeitsvertrag. Und Zuwiderhandlungen führen dann nicht nur zu einer Abmahnung, sondern sehr wahrscheinlich zur sofortigen Kündigung.

    Mancher Verantwortliche sollte erst verstehen wovon er spricht - bevor er den Mund aufmacht!

    Peter, bitte nicht solche verallgemeinernden Bewertungen. Weder du noch ich haben ausreichend Hintergrundinformationen zur Verfügung, um die Verständnisfähigkeit "Mancher Verantwortlicher" bewerten zu können. Zudem würde ich uns auch die Fachkompetenz dazu nicht zwingend anheim stellen.

    Ich bin immer wieder platt, wenn ich sehe, dass Firmenmitarbeiter dienstlich auf WhatsApp kommunizieren. Und das nicht nur gebilligt, sondern von der Firmenleitung als Kommunikationsweg gewollt.

    Ist für mich immer wieder der Beweis, dass die DGSVO nur als Feigenblatt zum Ziel hat, den Datenschutz zu verbessern, tatsächlich könnte eher das monetäre Interesse dahinter den Ausschlag gegeben haben (mein ganz privater Eindruck). Schließlich wurde damit ein völlig neuer Dienstleistungszweig geschaffen, der horrende Kosten für jeden Betrieb mit sich gebracht hat und reichlich Steuern in die Bundeskasse spült.


    Ich arbeite in einer kleinen Bude, im Innendienst sind 5 Leute - da ist ein Benachrichtigungssystem obsolet.

    Für größere Strukturen halte ich es aber für sinnvoll.

    doch wo ist unser Engagement gelandet? Bei einer Umfrage - warum? Ich hatte schon den ersten Prototyp eines Editors fertig - ebenso wie andere - die auch schon einige Teile fertig hatten. Ganz abgesehen von Waters Entwurf! Dann kamen die Bedenken in Form von "darf man das" und schwubs war es zu Ende.

    Softwareengeneering bedeutet nicht nur, dass man ein Produkt codiert, sondern es anforderungs- und anwendergerecht erstellt. Um es auch in einer Firma einbinden zu können, geht es nicht um das "darf man das", sondern, wie der Diskussion zu entnehmen war, um die erforderlichen Schritte um ein neues Verfahren in einen Betriebsablauf zu implementieren (Pflichtenheft etc. ).

    In unserer Bude frage ich meinen Chef, was er davon hält, und wenn er OK sagt erstelle ich die EDV- und QM- erforderlichen Belege und setze das um. Selbst in unserer kleinen Firma gibt es Richtlinien. In größeren Unternehmen ist das entsprechend aufwändiger, da viel mehr Faktoren zu berücksichtigen sind.

    Und ich denke du irrst, wenn du meinst, dass es "schwubs zu Ende" sei. Wie der TE sagte, wurden ja inzwischen offizielle Softwareprodukte gefunden, die den Anforderungen genügen. Die Umfrage hier dient dazu, ob unabhängig davon das Projekt ausgeführt werden soll, sodass es absolut rechtssicher ist und später bei Bedarf eben auch auf betrieblicher Ebene eingesetzt werden kann. Und der Aufwand des Skript-Schreibens ist nunmal nicht der größte. Deshalb sollte man auch nicht damit anfangen.

    Aber es wird dir doch nicht verwehrt deine Lösung im Skripte-Forum zu präsentieren, gerne auch mit Verweis auf den Ursprungs-Thread, der dich dazu anregte. Ich würde das auch sehr begrüßen. Wir leben im Forum von der Vielfalt der Beiträge.

    Ich kann nur Danke sagen für dein Engagement. Aber fühl dir nicht auf den Schlips getreten, wenn diverse Meinungen aufeinander treffen.

    Wir sind nicht hier um uns zu bauchpinseln, aber eine gewisse Netiquette können wir voneinander erwarten. Und wenn man, was ja im Eifer des Gefechts passieren kann, doch mal über das Ziel hinaus schießt, muss man auch verkraften, dafür Gegenwind zu ernten.

  • Hallo zusammen,

    als derjenige, der den Thread begonnen hat, habe ich Interesse daran, dass nicht zu sehr vom Thema abgewichen wird. Der Thread wird sonst komplett unübersichtlich, wenn man vom 100sten ins 1000ste kommt.

    Seit Post #6 ist der Thread aber heftig abgezweigt.

    Mir geht es rein um Eure Sichtweise auf meine Frage. Und darin ist nicht von IT-Sicherheit, Threema, privaten Handys, WhatsApp, träumenden Verantwortlichen, Unwissenheit hinsichtlich PDF, Asterix Zitaten etc. die Rede.

    Seid bitte so gut und lagert solche Diskussionen in einen eigenen Thread aus.
    Denn es sind ja gute Gedanken dabei. Auch übersichtliche Zusammenfassungen wie in Post #7 haben ihren Mehrwert für andere Benutzer.
    Doch in einem Thread mit einem Titel wie dem vorliegenden würde ich sowas nicht suchen.

    Vielen Dank im Voraus

    water

  • BugFix Vielen Dank fürs Verschieben :):thumbup:

  • BugFix

    Du sprichst von Veralgemeinerung? Der Respekt vor "Verantwortlichen" sinkt stündlich! Wenn ich hier poste was täglich passiert - dann würde es sowiso keiner glauben!

    Apropos Respekt. Handwerksklitsche und 20 Mann Betrieb. Schau mal nach wer in Deutschland die meisten Steuern bezahlt.

    Die Geschichte mit dem Handy und dem Arbeitsvertrag möchte ich mal vor dem Arbeitsgericht sehen. So als Besispiel: Ein Mitarbeiter "faked" einen Arbeitsunfall und belastet das Unternehmen grundlos bei der BG. Das ganze fliegt auf - das IST KEIN Kündigungsgrund (Aktenzeichen lasse ich Dir gerne zukommen). Da glaubt jemand ein Handy Verbot am Arbeitsplatz sei arbeitsrechtlich durchsetzbar? Vielleicht beim BND. :rofl:

    Die Sparkassen in D versuchen Ihren Kunden klarzumachen, dass nichts wichtiges von der Bank per Mail kommt - das ist ok!!! Die DB macht genau das Gegenteil - Verkehr mit der DB nur noch über Mail? Das ist NICHT ok. Aber klar vor den Verantwortlichen muss man Resp.... NEIN MUSS man nicht!!!

    Natürlich ist Spionage via Handy ein Problem - die Angelegenheit mit Whatsapp sowieso. Nur was macht man dagegen? Den Mitarbeitern die 3 Euro für threema in die Hand drücken - und dafür sorge tragen, dass zukünftig - eben über threema komuniziert wird.....nur wer veranlasst das ? Keiner?

    Wer sorgt dafür, dass bei wichtigen Besprechungen keine Handys am Tisch liegen? Niemand! Und Ausnahmen bestätigen nur die Regel!

    Der Unmut fängt bei den kleinsten Kleinigkeiten an - Mail Anhänge als *.doc *.xls usw. Keinerlei PDF Kultur.

    Weitere Ausführungen spare ich mir hier sonst schreibe ich 200 Seiten

    Hinweise auf Suchmaschinen finde ich überflüssig - wer fragt hat es nicht gefunden oder nicht verstanden. Die Antwort gibt sich oftmals schneller als der Hinweis auf Dr. Goggle & Co.

    Ab 19-10-22 ergänzt um:

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein)

  • Weitere Ausführungen spare ich mir hier sonst schreibe ich 200 Seiten

    Diese Absurditäten glaube ich dir gerne.

    Aber:

    Was bringt es dir, mal umgangssprachlich gesagt, dich hier im Forum darüber auszukotzen?

    Ich würde es wertschätzen, wenn nicht jeder gute Beitrag von dir, durch sehr rigide Äußerungen an Wert verliert. Du solltest auch die Außenwirkung deiner Worte nicht unterschätzen. Wenn du dich da nicht etwas einbremst, bleibt dann vielleicht nur hängen: Ach der, der motzt doch bloß.

    Ganz ehrlich, wenn dich das alles so sehr belastet, suche dir eine guten Kumpel, bei dem du dir das mal alles von der Seele reden kannst. Hier im Forum ist dafür nicht der richtige Platz.

    Danke für dein Verständnis.

  • Die Geschichte mit dem Handy und dem Arbeitsvertrag möchte ich mal vor dem Arbeitsgericht sehen. So als Besispiel: Ein Mitarbeiter "faked" einen Arbeitsunfall und belastet das Unternehmen grundlos bei der BG. Das ganze fliegt auf - das IST KEIN Kündigungsgrund (Aktenzeichen lasse ich Dir gerne zukommen). Da glaubt jemand ein Handy Verbot am Arbeitsplatz sei arbeitsrechtlich durchsetzbar? Vielleicht beim BND.

    Mal eben ein Gespräch mit einem Freund/Freundin während der Arbeitszeit ist im rechtlichen Sinne schon Arbeitszeitbetrug.

    Das Handy am Stromnetz des Konzerns aufladen, ist nach § 248c StGB eine Straftat.

    Sollte die Nutzung des Handys sehr extrem ausfallen, kann dies natürlich auch zu einer fristlosen Kündigung führen.

    Und wie will man verbieten, dass private Handys im Unternehmen eingesetzt werden?

    "Ist das Handyverbot laut Arbeitsrecht legal?

    Da der Arbeitgeber während der Arbeitszeit weisungsbefugt ist, legt er nicht nur fest, was gearbeitet wird, sondern auch wie. Festlegungen über die Art und Weise können beinhalten, dass das Telefon zum Arbeitsbeginn im Spind verbleiben muss und in den Betriebsräumen nicht benutzt werden darf."

    Quelle: https://www.arbeitsrechte.de

    Es gibt drei Wahrheiten: deine Wahrheit, meine Wahrheit und die Wahrheit

  • Hallo zusammen,

    ich bin über die Beteiligung an dem Thema wirklich positiv überrascht. Es werden viele und hochinteressante Zusatz-Informationen abgegeben, die das Thema unterstützen und einen erheblichen Mehrwert generieren. Vielen Dank dafür.

    bazii : Ohne darüber wirklich diskutieren zu wollen: Es kann also alles Sinn machen und heutzutage gibt es Möglichkeiten alle Fälle per MDM Software abzubilden, ganz wie man es (im Unternehmen) braucht.

    Zweifelfrei ja. Sicher ist MDM in der Vielfalt, das es tatsächlich durch seine modulare Eigenschaften bietet, anpassbar und flexibel. Wir hatten das Thema ja bereits im Basisthread und ich finde es auch gut, weitere sachdienliche Vorschläge dieser oder auch anderer Art hier zu veröffentlichen. Vorzugsweise im Basisthema. Es geht mir um die Sache. Umso konkreter die Anregungen durch Euch werden, deto besser ist das für das Thema lesbar.

    Vielen Dank auch dafür, dass Du mit den beteiligten Moderatoren und oh-ha hier für Klarheit in den verschiedenen Themenbereichen sorgst.

    BugFix Vielen Dank fürs Verschieben :) :thumbup:

    Herzlichen Dank auch von meiner Seite an BugFix und den Moderatoren hier im Forum. Die Übersichtlichkeit von Themen zu sichern und sehr gute Moderationsarbeit zu leisten ist keine Selbstverständlichkeit. Du / ihr macht hier eine sehr gute, sachbezogene und freundliche Moderation der Foren und ihr veröffentlicht immerzu neue und interessante Themen und gebt Hilfeleistungen und Beispielskripte mit den Powerusern. Ich kann nur sagen: WOW :thumbup:

  • Dürfen Arbeitgeber Smartphones im Betrieb komplett verbieten?

    In der Regel nicht. Ein Totalverbot verletzt die berechtigten Interessen der Beschäftigten das Gerät zum Beispiel in der Pause zu nutzen. Es kann aber Ausnahmen geben: etwa wenn das Smartphone Produktionsabläufe oder empfindliche Messinstrumente stört. Die Gefahr von Industriespionage rechtfertigt ein komplettes Verbot nicht. Dafür würde es reichen, die Kamerafunktion zu verbieten.

    Quelle:https://www.igmetall.de/service/ratgeb…am-arbeitsplatz

    Soviel zum Träumen n Sachen Handyverbot

    Peter

    Hinweise auf Suchmaschinen finde ich überflüssig - wer fragt hat es nicht gefunden oder nicht verstanden. Die Antwort gibt sich oftmals schneller als der Hinweis auf Dr. Goggle & Co.

    Ab 19-10-22 ergänzt um:

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein)

  • Dann hätten wir noch den:

    Kündigung wegen verbotener Nutzung des privaten Handys nicht rechtswirksam

    Fristlose Arbeitsvertragskündigung bei Verstoß gegen ein betriebliches Handyverbot
    ArbG Karlsruhe, Az.: 1 Ca 206/15, Urteil vom 29.12.2015 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der
    www.arbeitsrechtsiegen.de

    Hinweise auf Suchmaschinen finde ich überflüssig - wer fragt hat es nicht gefunden oder nicht verstanden. Die Antwort gibt sich oftmals schneller als der Hinweis auf Dr. Goggle & Co.

    Ab 19-10-22 ergänzt um:

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein)

  • Selbst heimliche Mittschnitte von Gesprächen mit dem Chef sind nicht zwangsweise ein Kündigungsgrund:

    Heimlicher Mitschnitt Gespräch am Arbeitsplatz: (fristlose) Kündigung?
    Der heimliche Mitschnitt eines vertraulichen Gesprächs am Arbeitsplatz berechtigt Arbeitgeber nicht immer zu einer (fristlosen) Kündigung, LAG Rheinland-Pfalz,…
    www.acconsis.de


    Der Mitarbeiter könnte sich ja in einem Verbotsirrtum befinden :rofl:

    Hinweise auf Suchmaschinen finde ich überflüssig - wer fragt hat es nicht gefunden oder nicht verstanden. Die Antwort gibt sich oftmals schneller als der Hinweis auf Dr. Goggle & Co.

    Ab 19-10-22 ergänzt um:

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein)

  • Dürfen Arbeitgeber Smartphones im Betrieb komplett verbieten?

    In der Regel nicht. Ein Totalverbot verletzt die berechtigten Interessen der Beschäftigten das Gerät zum Beispiel in der Pause zu nutzen. Es kann aber Ausnahmen geben: etwa, wenn das Smartphone Produktionsabläufe oder empfindliche Messinstrumente stört. Die Gefahr von Industriespionage rechtfertigt ein komplettes Verbot nicht. Dafür würde es reichen, die Kamerafunktion zu verbieten.


    Quelle:https://www.igmetall.de/service/ratgeb…am-arbeitsplatz


    Soviel zum Träumen n Sachen Handyverbot

    Ein "Totalverbot", wie in dem Beitrag geschrieben, bezieht sich auch auf die Pausenzeiten und diese sind immer von einem derartigen Verbot ausgenommen.

    In den Pausenräumen/Pause darf immer ein Handy genutzt werden, das darf nicht verboten werden.

    Ein Verbot während der Arbeitszeit hingegen kann und darf immer vom AG ausgesprochen werden oder halt in einer BV festgeschrieben werden.

    Dann hätten wir noch den:

    Kündigung wegen verbotener Nutzung des privaten Handys nicht rechtswirksam

    Hast du dir das Urteil mal durchgelesen? Es geht um das, warum die Kündigung unwirksam ist.

    Aus dem Urteil:

    "Damit bleibt der bloße Verstoß gegen § 4 BV: Verbot der Nutzung privater Endgeräte auf dem Betriebsgelände während der Arbeitszeit und – sofern das Fotografieren von Werkzeugnummern als „Speichern“ oder „Nutzen“ verstanden wird – das Verbot der Speicherung oder Nutzung geschäftlicher Informationen. Dieser Verstoß verliert jedoch ohne den eigentlichen Vorwurf der Schädigung der Beklagten dermaßen an Gewicht, dass er – wie jeder Verstoß bei steuerbarem Verhalten – zunächst abzumahnen ist, bevor hierauf eine außerordentlich Kündigung gestützt wird (vgl. zum Abmahnungserfordernis nur BAG 20. November 2014 – 2 AZR 651/13 – Rn. 22, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 47)."

    Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de

    Es wurde wegen der Schädigung gekündigt, die der AG nicht nachweisen konnte und dadurch verliert die Kündigung an gewicht.

    In der BV steht offensichtlich als Begründung für ein Handyverbot "das Verbot der Speicherung oder Nutzung geschäftlicher Informationen" und dagegen hat die Klägerin nicht verstoßen.

    In diesen Fall wurde der AG halt schlecht beraten. Eine Abmahnung hätte es in diesen Fall auch getan.

    Kommen wir noch zu dem letzten von dir genannten.

    "Heimlicher Mitschnitt Gespräch am Arbeitsplatz"

    Keine Ahnung was du damit sagen möchtest, denn hier ist wohl offensichtlich ein Handy am Arbeitsplatz erlaubt. Was man damit veranstaltet, steht dann wiederum auf einem anderen Blatt.

    Edit: Ob das alles hier in dieses Forum passt, bezweifle ich mal.

    Hatte mich nur darüber etwas aufgeregt, dass jemand nicht der Wahrheit entsprechende Behauptungen aufstellt und diese so stehen bleiben.

    Es gibt drei Wahrheiten: deine Wahrheit, meine Wahrheit und die Wahrheit

    Einmal editiert, zuletzt von oh-ha (19. März 2023 um 15:26) aus folgendem Grund: Ergänzt

  • BugFix 19. März 2023 um 16:33

    Hat das Thema geschlossen.