Hardeware emulation

  • So nun haben wir es doch für dem Gameboy. Am 6. Januar 2004 erhilt Nintendo Co., Ltd. das US Patent 6672963 welches festlegt das lediglich Nintendo Co., Ltd. berechtigit ist Gameboy-Emulatoren auf jeglicher Plattform zu entwickeln. Damit ist jegliches Entwickeln eines Emulators ein Patentverstoß.

    http://www.wikipatents.com/US-Patent-6672…rdware-platform

    Andy hat mir ein Schnitzel gebacken aber da war ein Raupi drauf und bevor Oscar das Bugfixen konnte kam Alina und gab mir ein AspirinJunkie.

  • Zitat

    A software emulator for emulating a handheld video game platform [...] on a low-capability target platform (e.g., a seat-back display for airline or train use, a personal digital assistant, a cell phone)


    Sehe hier keine Einschränkung auf Emulatoren auf PC-Basis.

    Gilt aber wie immer: Ich bin kein Patentanwalt.

  • Ich denke wir sind hier alle keine Anwälte, dennoch sollte chip es endlich lassen den Anwalt zu spielen.
    chip, hast du das falsche gelernt / studiert ?

    Es gibt sehr viele Leute, die glauben. Aber aus Aberglauben.
    - Blaise Pascal

  • So nun haben wir es doch für dem Gameboy. Am 6. Januar 2004 erhilt Nintendo Co., Ltd. das US Patent 6672963 welches festlegt das lediglich Nintendo Co., Ltd. berechtigit ist Gameboy-Emulatoren auf jeglicher Plattform zu entwickeln. Damit ist jegliches Entwickeln eines Emulators ein Patentverstoß.

    http://www.wikipatents.com/US-Patent-6672…rdware-platform


    Ich selber darf mit von jeder musik CD, von jedem Spiel. usw. eine Legale Privatkopie erstellen!
    und was ich mir hier zusammenprogrammiere und nur für mich nutze sehe ich da kein Problem.

    Das finden von Rechtschreibfehlern muss sofort und unverzüglich dem Autor gemeldet werden. Das eigennützige Verwenden dieser Rechtschreibfehler ist strengstens untersagt und kann mit Freiheitsenzug bestraft werden.

  • Also ich hab jetzt mal ein mehr oder weniger abstraktes Beispiel in AutoIt gemacht, kann mir jemand sagen ob ich damit auf der richtigen Fährte bin oder ob das komplett falsch ist^^

    Spoiler anzeigen
    [autoit]

    Global $Speicher[8]
    Global $SpeicherPosition = 0

    [/autoit] [autoit][/autoit] [autoit]

    NeuerProzessor() ;Neue Instanz erstellen

    [/autoit] [autoit][/autoit] [autoit]

    $Daten = InputBox("", "", "5") ;Daten einlesen

    [/autoit] [autoit][/autoit] [autoit]

    Write($Daten) ;Daten in den Speicher schreiben

    [/autoit] [autoit][/autoit] [autoit]

    DoOpcodes("0|+3") ; Ausgabe 5 + 3 = 8
    DoOpcodes("0|-1") ; Ausgabe 8 - 1 = 7
    DoOpcodes("0|-3") ; Ausgabe 7 - 3 = 4

    [/autoit] [autoit][/autoit] [autoit]

    $Ausgabe = Read(0)

    [/autoit] [autoit][/autoit] [autoit]

    MsgBox(0, "Prozessor ausgabe", $Ausgabe)

    [/autoit] [autoit][/autoit] [autoit]

    Func NeuerProzessor()
    ReDim $Speicher[8]
    EndFunc ;==>NeuerProzessor

    [/autoit] [autoit][/autoit] [autoit]

    Func Read($Addresse)
    Return $Speicher[$Addresse]
    EndFunc ;==>Read
    Func Write($Daten, $Addresse = $SpeicherPosition)
    $Speicher[$Addresse] = $Daten
    $SpeicherPosition += 1
    EndFunc ;==>Write

    [/autoit] [autoit][/autoit] [autoit]

    Func DoOpcodes($Opcodes)
    $Split = StringSplit($Opcodes, "|")
    $Addresse = $Split[1]
    $Aufgabe = $Split[2]
    $Speicher[$Addresse] += Execute($Aufgabe)
    EndFunc ;==>DoOpcodes

    [/autoit]
  • Ja, die Fährte ist richtig^^
    Fehlen nur noch die rund 1800 Zeilen restlicher Code^^ :thumbup:

  • Hallo,

    bin zwar auch kein Anwalt, aber ich möchte mal auf den C't Artikel "Patent-Pingpong" aus C't 6/2011 S.180 verweisen. Hier geht es um ein abschlägiges Urteil des BGH vom 26.10.2010 (Az.X ZR 47/07). Die Entscheidung ging hier eindeutig gegen die reine Softwarepatentierbarkeit, solange nicht auch ein hardware-technischer Aspekt eine Rolle spielt (also z.B. Software, die für eine neue Maschine geschrieben wurde).

    Desweiteren verweist Chip's Link auf ein US-Patent. Da es sich nicht um ein deutsches oder EU-Patent handelt, bleibt vorerst die Frage offen, ob das Patent hier auch angemeldet wurde und Gültigkeit hat(hätte).

    Ob Software-Emulatoren zudem sowieso als "neu" und "erfinderisch" eingestuft würden (eine Patent-Voraussetzung), würde wohl die BGH-Instanz dann nicht mehr erreichen.....

    VG, Jens

    • Offizieller Beitrag

    chip: Laß es bitte, eine Diskussion in einem Juraforum hat keinen anderen Stellenwert als die hier geführte. Auch dort werden nur Meinungen ausgetauscht. Niemand hat bisher auf ein rechtsgültiges Gesetz/Urteil verweisen können, wo eine eindeutige Sachlage erkennbar ist.
    In diesem Sinne: BTT

  • LOL, ich dachte der 1. April wäre vorbei.
    Also emulatoren sind nicht strafbar zumindest nicht in allen Fällen.

    Sonst wäre sowas ja auch strafbar und nicht zulässig
    und das ist der normale Porttage Stand für gentoo zum installieren von Emulatoren.

    http://gentoo-portage.com/app-emulation

    Es gibt sicher Ausnahmen, der ps-emuklator für Win wurde von Sony ja ein bissel boykotiert. :)

    Gruß Dietmar

    Wobei wine gar nicht in diese Liste gehört, Wine Is No Emulator :D

    Achtung Anfänger! :whistling:

    Betrachten des Quellcodes auf eigene Gefahr, bei Übelkeit,Erbrechen,Kopfschmerzen übernehme ich keine Haftung. 8o

  • Hab mir mal den Source von Desmume angeguckt aber C++ ist nicht so mein fall und sowirklich schlau bin ich auch nicht draus geworden. Das könnte auch daran liegen das ein Nintendo Ds etwas komplexer ist als nen alter Gameboy^^