Schön von Dir zu lesen. Danke für Dein Interesse, da ich gleich weiter muss halte ich es für die Antwort kurz.
Hätte ich tatsächlich nicht gedacht, dass sich Betriebsräte Entscheidungen über Unternehmenssoftware anmaßen. M. M. nach ist es eher unwahrscheinlich, dass gerade dort Personen mit Kompetenz auf diesem Gebiet zu finden sind.
100% Zustimmung. Allerdings ist dies die aktuelle Beteiligungsfom, damit der (ich nenne es mal Elterbeitat im Kiga) eine Daseinsberechtigung hat aber bei personalbedingten, strukturellen Dingen ein Mitentscheidungsrecht bekommt. Heutzutage wird bei Software vor allem im mobilen Bereich gerne getrackt oder überwacht oder wie oft geht im HO der Bildschirmschoner an und sollte es nicht usw .....
Ich gehe mal davon aus, dass euer Unternehmen ISO zertifiziert ist.
Nope Aber sie wollen die Richtlinien nach BSI erfüllen arbeiten gerade am ISO und vielleicht wird die zentrale IT-Sicherheit doppelt so groß wie jetzt und daran könnten sie ersticken, wenn es nur z. B. um Cloud-Lösungen geht. Ein riesiges Thema bei uns.
Alles anzeigenIm Qualitätsmanagement wird für jede Software eine Validierung durchgeführt (und in Intervallen wiederholt). Dabei wird betrachtet
- was sind die Ziele
- wie sollen sie erreicht werden
- woran ist messbar, dass sie erreicht wurden
- mit welchem Verfahren soll die Wirksamkeit geprüft werden (z. B. 1-wöchiger Probelauf mit Dokumentation)
- konnte die Wirksamkeit nachgewiesen werden - Ja: Freigabe zur Anwendung
Bisher noch "Nope :)" im eigentlichen Sinne von "ernstgemeintem QM" .
Klar gibt es QM im klassischen Sinne bei uns uns und alle von Dir genannten Punkte werden weitgehenst abgesteckt aber nicht nachvollzogen oder geprüft. Also der Ersteller schreibt etwas zusammen und dann wird es abgelegt. QM bedeutet aber für mich, dass die von Dir genannten Punkte nachvollzogen und gemessen werden. Das ist bei uns nicht der Fall. Bei der Masse der Organisationen bei uns in der IT kann ich steif behaupten, dass zu dieser Frage - konnte die Wirksamkeit nachgewiesen werden - Ja: Freigabe zur Anwendung keine "ehrliche" Nachweispflicht erfüllt oder geprüft wird.