- Offizieller Beitrag
Hi,
z.Zt. ist mal wieder eine neue Internetbetrugswelle am Laufen. In Eurem Mail-Eingang findet Ihr dann z.B. Folgendes:
Betreff: Ermittlungsverfahren bei Sta Stuttgart
Absender: Rechtsanwaltskanzlei O. Kaltbrenner < conestogamf4 @ roy-iris.com > [spätestens bei der Absenderadresse bepißt man sich vor Lachen ;)]
Body: (Kurzform) Zahle 100 EUR und deine illegalen Musikdown- u. Uploads werden nicht strafrechtlich verfolgt
kpl. Nachricht
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie erstellt.
Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch
unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2011 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein.
* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de
Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner
Sehr originell finde ich, dass ich im Schreiben nicht angesprochen werde (logisch in Unkenntnis meiner Identität) - aber angeblich dieses Schreiben mir auch auf dem Postweg zugeht.
Auch zum Brüllen ist die "IP zum Tatzeitpunkt", da hat man sich mal eben im Adresspool der "UNITYMEDIA-POOL-NET" bedient, die aber - ach wie seltsam - mir gar keine IP erteilen könnte.
Die Deutsche Sprache hat bekanntlich ihre Tücken, aber dass Umlaute sooo schwierig sind... alle "ü" wurden als "u" geschrieben.
Ich persönlich würde eigentlich Niemanden für so ängstlich halten, dass er auf solchen Bockmist reagiert. Aber sicherheitshalber stelle ich es mal der Allgemeinheit zur Verfügung, und sei es nur zur Belustigung.